Sie erreichen alle an der Schule Beschäftigten per Telefon und per Telefax über das Sekretariat, per E-Mail über die Mailadresse: Vorname.Nachname@jls-wt.de (setzen Sie den Vor- und Nachnamen des Adressaten ein).

Anfahrt mit Google-Maps

Schulordnung

Schulordnung

Eine Schulordnung regelt das Zusammenleben in einer Schulgemeinschaft und klärt verbindlich das Vorgehen in besonderen Fällen, damit die Schule ihren Bildungs- und Erziehungsauftrag im Interesse aller Lernenden und Lehrenden erfüllen kann.

Allgemeine Pflichten

Jede Schülerin und jeder Schüler verhält sich respektvoll gegenüber allen am Schulleben Beteiligten. Jede Schülerin und jeder Schüler ist verpflichtet den Unterricht und die übrigen verbindlichen Veranstaltungen der Schule regelmäßig und ordnungsgemäß zu besuchen, pünktlich zu erscheinen und die notwendigen Arbeitsmaterialien mitzubringen. Diese Schulordnung ist einzuhalten.

Versäumnisse und Befreiungen

Bei Verhinderung, Befreiung, Beurlaubung gilt Folgendes:

  • Ist ein Schüler aus zwingenden Gründen (z.B. Krankheit) am Schulbesuch verhindert, so hat er die Schule unter Angabe des Grundes und der Dauer der Verhinderung zu verständigen. Die Mitteilung erfolgt in der Regel vor Unterrichtsbeginn, spätestens jedoch am zweiten Tage der Verhinderung.
  • Eine schriftliche Entschuldigung ist binnen drei Tagen vorzulegen.
  • Bei einer Krankheitsdauer von mehr als zehn, bei Teilzeitschularten von mehr als drei Unterrichtstagen kann der Klassenlehrer vom Entschuldigungspflichtigen ein ärztliches Zeugnis verlangen.
  • Wenn bei häufigen Abwesenheiten ernsthafte Zweifel an der Krankmeldung angebracht sind, kann der Schulleiter vom Entschuldigungspflichtigen die Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses verlangen.

Über die Befreiung von einer Unterrichtsstunde entscheidet der Fachlehrer, über die Beurlaubung bis zu einem Tag der Klassenlehrer und in den übrigen Fällen der Schulleiter. Anträge auf Befreiung oder Beurlaubung sind im Voraus zu stellen und zu begründen.

Infektionskrankheiten und Unfälle

Bei Krankheiten oder Verdacht auf eine Krankheit nach dem Infektionsschutzgesetz (z.B. Masern, Mumps, Scharlach, Windpocken usw.) darf die Schule nicht besucht werden. Die Schulleitung ist darüber zu informieren.
Hat eine Schülerin, ein Schüler auf dem Schulweg, während des Sportunterrichts oder im Schulgebäude einen Unfall erlitten oder Schaden angerichtet, so ist umgehend eine Unfall- bzw. Schadensmeldung im Sekretariat auszufüllen.

Rauchen, Drogenmissbrauch

Rauchen schadet der Gesundheit. Auf Grund des Landesnichtraucherschutzgesetzes ist Rauchen nur für über 18-Jährige auf dem überdachten Pausenhof auf der ausgewiesenen Fläche gestattet. Der Gebrauch von E-Zigaretten und E-Shishas auf dem Schulgelände ist verboten.
Im Schulgebäude besteht absolutes Rauchverbot. Die Rauchmelder im Gebäude sind sehr empfindlich und lösen gegebenenfalls Alarm aus.
Zum Schutz vor gesundheitlichen Gefahren und aus Sicherheitsgründen für die Arbeit mit gefährlichen Stoffen und Werkzeugen ist der Konsum von illegalen Drogen verboten. Mit der Anmeldung erklärt sich jeder Schüler und jede Schülerin bereit, bei begründetem Missbrauchsverdacht auf Anordnung des Schulleiters an einem Drogenscreening-Test teilzunehmen. Im Falle eines Drogen-Nachweises trägt der Schüler bzw. die Schülerin die Kosten für die Durchführung des Tests.
Zigarettenreste werden von eingeteilten Klassen beseitigt.

Parkplätze

Die Parkplätze auf dem Schulgelände dürfen nur mit der Parkberechtigungskarte benutzt werden. Um die Fluchtwege frei zu halten, besteht auf dem Pausenhofgelände absolutes Parkverbot.

Sicherheit, Schadensfälle, Schadenersatz

Fachräume dürfen nur unter Aufsicht eines Lehrers genutzt werden. Der Betrieb brandgefährdender Geräte (Wasserkocher etc.) ist außer zu Unterrichtszwecken nicht gestattet.
Kosten, die durch unsachgemäßes Verhalten (z.B. Benutzung von Sicherheitseinrichtungen wie Fluchttüren, Auslösen eines Feueralarmes usw.) entstehen, werden dem Verursachenden in Rechnung gestellt. Sachbeschädigungen (grob fahrlässig, absichtlich) sind schadenersatzpflichtig.
Gefährliche Gegenstände dürfen nicht mitgebracht werden. Bei Zuwiderhandlung ist die Lehrperson berechtigt, den Gegenstand einzuziehen.

Ordnung im Schulhaus, Energieersparnis

Die Räume sollen so verlassen werden, wie man sie anzutreffen wünscht. Die Tafel muss vom Tafeldienst nach jeder Unterrichtsstunde geputzt werden. Die Stühle sind nach Unterrichtsende mit der Sitzfläche nach unten auf die Tische zu stellen.
Da das große Schulfoyer nicht beheizt werden kann, sind aus energetischen Gründen die Türen der Klassenräume während der Heizperiode geschlossen zu halten.

Umgangsformen, Respekt und Privatsphäre in digitalen Medien

Die ganze Schule tritt für einen respektvollen Umgang miteinander und die Wahrung der persönlichen Unversehrtheit jedes Einzelnen ein. Daher ist es verboten, ohne Einwilligung der Betroffenen Bild-, Ton- oder Video-Aufnahmen von Unterrichtssequenzen zu machen, sei es im Fernunterricht oder im Präsenzunterricht. Wer trotzdem entsprechende Aufnahmen macht, macht sich eines Vergehens schuldig, welches schul-, zivil- oder strafrechtliche Konsequenzen haben kann. Gleiches gilt für Beleidigungen, Verleumdungen, üble Nachrede, Nachstellungen und Stalking, Hate Speech, Beschimpfungen, Verletzungen der Privatsphäre und den illegalen Tausch von Daten.
Wer ein derartiges Verhalten bemerkt, ist aufgefordert auf ein Ende der Verstöße hinzuwirken und den Opfern beizustehen.

Handy-Nutzung während des Unterrichts

Um Störungen des Unterrichts zu vermeiden, sind Handys während des Unterrichts auszuschalten. Bei Zuwiderhandlung ist die Lehrperson berechtigt, das Handy bis zum Ende der letzten Unterrichtsstunde laut Klassenstundenplan einzuziehen.

Fluchtwege

Fluchtwege sind frei zu halten. Die Fluchttüren dürfen nur im Notfall benutzt werden. Bei Öffnen wird stiller Alarm ausgelöst.
Schulische Fahrten im privaten PKW
Für schulisch veranlasste Fahrten im privaten PKW ist eine Genehmigung durch die Schulleitung erforderlich. Vor Antritt der Fahrt sind aus Versicherungsgründen die Fahrzeugnummern und die Namen der Fahrer zu hinterlegen.

Mitteilung bei Datenänderungen

Änderungen der Anschrift, Austritt aus der Schule oder Wechsel der Einrichtung (Altenpflege, Sozialpädagogik) bzw. des Praktikumsplatzes müssen dem Klassenlehrer und dem Sekretariat mitgeteilt werden.

Verspäteter Unterrichtsbeginn

Die Klassensprecherin oder der Klassensprecher meldet dem Sekretariat, wenn eine Lehrperson 10 Minuten nach Unterrichtsbeginn nicht zum Unterricht erschienen ist.

Kleidungsregeln

Die Justus-von-Liebig-Schule bereitet ihre Schülerinnen und Schüler auf die Berufswelt vor, daher entspricht die Kleidung den an Arbeitsplätzen allgemein geltenden Regeln.

Weisungsrecht, Beschwerderecht, gesetzliche Regelungen

Alle gesetzlichen Regelungen des Bundes und des Landes Baden-Württemberg in der jeweils gültigen Fassung Sicherheit und Ordnung des Schulbetriebes betreffend und die Ordnungen der Bibliothek sowie die Betriebsanweisungen der Fachräume sind Bestandteil dieser Schulordnung.
Alle Lehrkräfte, die Verwaltungsangestellten und der Hausmeister sind den Schülerinnen und den Schülern gegenüber weisungsberechtigt.
Jedem Mitglied der Schulgemeinschaft steht der Beschwerdeweg offen.

Gez. Dr. Andreas Ackermann, Schulleiter

Stand: 20. September 2022


Fachabteilung Pflege