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Neue Pflegeausbildung

(Downloads und Links am Ende dieser Seite!)

20.02.2020: Ausbildungsverbund im Landkreis Waldshut gegründet

Ausbildungsverbund im Landkreis Waldshut gegründet

Der Startschuss ist gefallen: Zur Umsetzung der Pflegeberufereform wurde am 18.02.2020 im Landratsamt der Ausbildungsverbund „Generalistische Pflegeausbildung im Landkreis Waldshut“ gegründet. Beteiligt sind der Landkreis, die Ausbildungsbetriebe (Heime, ambulante Dienste sowie das Klinikum Hochrhein), die Fachschule für Pflege am Klinikum Hochrhein und die Justus-von-Liebig-Schule. So werden die Grundlagen geschaffen, damit die Auszubildenden ihre umfangreichen Pflichteinsätze in fremden Einrichtungen durchführen können. Die gesetzliche Neuregelung bedeute eine Aufwertung des Berufs Pflegefachkraft und steigere die Attraktivität der Ausbildung, so Landrat Dr. Martin Kistler. Der Verbund erfordere eine intensive Zusammenarbeit aller in der Pflege Tätigen. Der Schulleiter der Justus-von-Liebig-Schule, Thomas Gehr, betonte, dass der Verbund viele Chancen eröffne und die Möglichkeit zum positiven Gestalten biete.

27.01.2020: Ausbildungsstart für Generalistik festgelegt

Das Kultusministerium hat festgelegt, dass die Ausbildung zum Pflegefachmann/zur Pflegefachfrau an den öffentlichen Pflegefachschulen jeweils am 1. August eines jeden Jahres beginnt. Damit wird der bisherige Ausbildungsbeginn 1. September aufgegeben. Altenpflegehelfer des Jahrgangs 2019/20, die ihre Ausbildung erst am 31. August 2020 beenden, können die neue Ausbildung auf dem Wege einer Ausnahmegenehmigung trotzdem beginnen. 

14.01.2020: Neuer Flyer

Ab sofort gibt es einen neuen Flyer zur Ausbildung zum Pflegefachmann bzw. zur Pflegefachfrau (siehe Downloads am Ende dieser Seite).

7.01.2020: Blockplan

Alle Unterrichtsperioden in den Pflegeberufen werden auf Blockunterricht umgestellt, also auch die Klassen der alten Pflegeberufe BFA3, BFA2 und BFAH. Der Blockplan findet sich in den Downloads am Ende dieser Seite.

22.11.2019: Weiterbildung Praxisanleiter_innen in Pflegeberufen

Im Schuljahr 2020/21 bietet das Studienzentrum des LRK Waldshut wieder eine Weiterbildung zu Praxisanleiter_innen in Pflegeberufen an. Anmeldeschluss ist der 14. Februar 2020. Weitere Informationen befinden sich bei den Downloads am Ende dieser Seite.

18. September 2019: Neue Koordinationsstelle für die generalistische Pflegeausbildung

Um die Pflegeausbildung für alle Auszubildenden zu ermöglichen und die Ausbildungsbetriebe zu entlasten, hat der Landkreis Waldshut eine zentrale Koordinationsstelle für die generalistische Pflegeausbildung eingerichtet. Frau Marianne Winkler, Diplom-Betriebswirtin (BA), hat im Juli 2019 ihre Arbeit als Koordinatorin an der Justus-von-Liebig-Schule aufgenommen. Ihre Aufgabe ist es, die Fremdeinsätze der Auszubildenden zentral zu planen, neue Einsatzstellen zu akquirieren und Ausbildungsbetrieben zu Fragen der neuen Pflegeausbildung beratend zur Seite zu stehen.

Kontakt:
07751 / 884-105 (vormittags)
marianne.winkler@jls-wt.de

24. Juli 2019:

Das Sozialministerium und das Kultusministerium teilen in einem Schreiben vom 04.07.2019 mit, dass Absolventen einer Altenpflegehilfe-Ausbildung mit Ausbildungsbeginn 2019 in das zweite Ausbildungsjahr des Altenpflegeberufs nach alten Recht einsteigen dürfen, wenn sie einen Notenschnitt von 2,5 erreichen. Bisher galt die Regelung, dass dies wegen der neuen generalistischen Ausbildung nicht möglich sein soll.

15. Mai 2019:

Am 1. Januar 2020 tritt das neue Pflegeberufegesetz in Kraft. Dadurch werden die bisherigen drei Ausbildungen in der Altenpflege, der Gesundheits- und Krankenpflege sowie der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege zum einheitlichen Berufsbild der Pflegefachfrau/des Pflegefachmanns zusammengeführt.

Diese neue, generalistische Ausbildung befähigt die Auszubildenden zur Pflege von Menschen aller Altersstufen in allen Versorgungsbereichen. Damit stehen diesen Auszubildenden im Berufsleben künftig mehr Einsatz- und Entwicklungsmöglichkeiten offen als bisher. Zudem gilt dieser generalistische Berufsabschluss auch in anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union.

Der Landkreis Waldshut hat gemeinsam mit der Justus-von-Liebig-Schule und dem Klinikum Hochrhein zahlreiche Maßnahmen in die Wege geleitet, um den Herausforderungen dieser neuen Ausbildung zu begegnen und die Ausbildungsqualität zu erhalten und weiter zu entwickeln. Darüber wird hier berichtet. Weiterführende Downloads und Links finden Sie am Ende dieses Artikels.

Struktur und Inhalt der generalistischen Ausbildung

  • theoretischer und praktischer Unterricht (2.100 Stunden)
  • praktische Ausbildung (mindestens 2.500 Stunden)
  • Der überwiegende Teil der praktischen Ausbildung soll beim Träger der praktischen Ausbildung stattfinden

Der Schulunterricht findet an der Justus-von-Liebig-Schule für die Auszubildenden mit Vertiefungseinsatz stationäre und ambulante Langzeitpflege statt, die Pflegeschule des Klinikums nimmt Auszubildende mit Vertiefungseinsatz stationäre Akutpflege auf. In beiden Schulen wird im Blocksystem unterrichtet.

Träger der praktischen Ausbildung können sein

  • Krankenhäuser (mit Zulassung nach § 108 SGB V)
  • stationäre Pflegeeinrichtungen (mit Zulassung nach § 71 Abs. 2 und § 72 Abs. 1 SGB XI)
  • ambulante Pflegeeinrichtungen (mit Zulassung nach § 71 Abs. 1 und § 72 Abs. 1 SGB XI und nach § 37 SGB V)

Eine praktische Ausbildung kann nur durchgeführt werden von Einrichtungen, die selbst eine Pflegeschule betreiben (z.B. Klinikum Hochrhein) und von Einrichtungen (sonstige ambulante und stationäre Pflegebetriebe), die einen Vertrag über den theoretischen Unterricht mit einer Pflegeschule (z.B. JvL-Schule) nach § 7 Abs. 2 PflBG geschlossen haben.

Der/die Auszubildende schließt einen Ausbildungsvertrag mit einem bestimmten Träger der praktische Ausbildung, dennoch sieht das Pflegeberufegesetz vor, dass die Ausbildung mit umfangreichen Zeitanteilen in anderen Versorgungsbereichen erfolgt.

So sind außerhalb des eigenen Ausbildungsbetriebes Pflichteinsätze in allgemeinen Versorgungsbereichen wie

  • in der stationären Akutpflege (Klinikum) im Umfang von 400 Std.,
  • in der stationären Langzeitpflege (Altenheim/Altenpflegeheim) im Umfang von 400 Std.,
  • in der ambulanten Akut-/Langzeitpflege (z.B. Sozialstation) im Umfang von 400 Std.,
  • in der pädiatrischen Versorgung (Geburtshilfe/Kinderklinik/Kinderarzt/Kinderpsychiatrie) bis zum Jahr 2024 im Umfang von 60 Std., danach von 120 Std.,
  • in der psychiatrischen Versorgung im Umfang von 120 Std.,
  • in der Pflegeberatung, der Rehabilitation oder Palliation im Umfang von 80 Std.

verpflichtend vorgesehen.

Ausbildende Einrichtungen sind verpflichtet, 10% der praktischen Ausbildungszeit in der Einrichtung für praktische Anleitung zur Verfügung zu stellen.

Ausbildungsverbund mit den Trägern der praktischen Ausbildung und den Pflegeschulen

Die Aufnahme an einer Pflegeschule darf nur dann erfolgen, wenn in einem vorab definierten Ausbildungsplan der Ablauf der praktischen Ausbildung bereits festgelegt wurde. Dies bedeutet, dass zwischen den an der Ausbildung Beteiligten der Abschluss von Kooperationsverträgen notwendig ist, die vor Ausbildungsbeginn vollständig vorliegen müssen (§ 6 Abs. 3 PflBG).

Für den Landkreis Waldshut bedeuten diese Vorschriften einen weitreichenden Koordinierungsbedarf zwischen den verschiedenen Trägern der praktischen Ausbildung. Aufgrund der im Landkreis Waldshut bestehenden derzeitigen „Flaschenhals-Situation“ mit knapp 2.000 Betten in der Altenpflege und ca. 300 Betten im Klinikum Hochrhein, keiner Kinderklinik, nur wenig Psychiatrie, (noch) keiner geriatrischen Rehabilitation und zu wenig ambulanter Pflege sowie derzeit ca. 60 Auszubildenden pro Jahr im Bereich Altenpflege und ca. 25 Auszubildenden für Krankenpflege kann der Erhalt der dringend benötigten Ausbildungskapazitäten nur dann gelingen, wenn die Ausbildung insgesamt kreisweit koordiniert und die Übergänge zwischen den verschiedenen Einsatzbereichen zentral gesteuert werden.

Hierfür hat der Kreistag in Waldshut am 8. Mai 2019 beschlossen, eine zentrale Koordinationsstelle für den Landkreis an der Justus-von-Liebig-Schule einzurichten. Diese soll alle Praxiseinsätze außerhalb des eigenen Ausbildungsträgers miteinander abstimmen. Grundlage hierfür ist ein gemeinsamer Vertrag über einen Ausbildungsverbund, dem die Pflegeschule des Klinikums, die Justus-von-Liebig-Schule und die Träger der praktischen Ausbildung beitreten.

Der Verbundvertrag und die Rotationsplanung werden derzeit erarbeitet von diversen Projektgruppen, in denen die Justus-von-Liebig-Schule, die Pflegeschule des Klinikums Hochrhein, der Landkreis und der Caritas-Verband Hochrhein mitarbeiten. Über die Heimleitertagung sind auch anderen potentiellen Träger der praktischen Ausbildung eingebunden.

Um eine gemeinsame Planung über alle Betriebseinheiten umsetzen zu können, werden ab Schuljahr 2020/21 beide Schulen im Blockmodell unterrichten. Während die Pflegeschule am Klinikum dieses Modell schon seit jeher praktiziert, stellt es für die Justus-von-Liebig-Schule eine Neuerung dar.

Ausbildungsplanung unter Einbezug einer zentralen Koordinationsstelle

Die zentrale Koordinationstelle für den Landkreis Waldshut an der Justus-von-Liebig-Schule stellt eine Kernvoraussetzung für das Funktionieren des Ausbildungsverbunds dar.

Wird künftig ein Ausbildungsvertrag abgeschlossen, so muss bei Aufnahme in eine der beiden Pflegeschulen der komplette Ausbildungsplan vorgelegt werden. Auszubildende mit Vertiefungseinsatz Krankenpflege werden sich an der Pflegeschule des Klinikums Hochrhein anmelden, Auszubildende mit Vertiefungseinsatz stationäre oder ambulante Altenpflege melden sich an der Justus-von-Liebig-Schule an. Für jeden Auszubildenden legt dabei die Koordinierungsstelle detailliert die Einsatzzeit und den Einsatzort für die verschiedenen Pflichteinsätze fest. Abweichungen hiervon sind nicht möglich.

Mit dem Ausbildungsverbund sollen eine Grundverlässlichkeit geschaffen werden, damit alle an der Ausbildung Interessierten auch die notwendigen Praxiseinsatzstellen erhalten können.

Die Koordinierungsstelle soll folgende Aufgaben wahrnehmen (Aufzählung nicht abschließend):

  • Planung und Organisation der Lernortkooperation im Rahmen der Anforderungen nach § 7 Pflegeberufereformgesetz (PflBRefG)
  • Akquirierung von teilnehmenden Betrieben
  • Einsatzplanung von Auszubildenden der Pflege im Landkreis Waldshut entsprechend der Anforderungen in § 1 Abs. 2 Nr. 2 PflAPrV, § 26 Abs. 2 PflAPrV, § 28 Abs. 2 PflAPrV
  • Dokumentation und Evaluation der Ausbildungsqualität während der Fremdeinsätze, Überprüfung der Ausbildungsstandards
  • Ansprechpartner für Ausbildungsbetriebe während des Fremdeinsatzes von Auszubildenden, fachliche Beratung
  • Bindeglied zwischen Ausbildungsbetrieben, Auszubildenden, Pflegeschulen und Schulträgern
  • Die Übertragung weiterer Aufgaben ergibt sich im Umsetzungsprozess.

Finanzierung der Ausbildung

Auf Landesebene wird ein Ausgleichsfonds eingerichtet, aus dem die Pflegeschulen und die Träger der praktischen Ausbildung ihre Mehrkosten für die Ausbildung decken können (§ 27 PflBG). Dieser speist sich aus Einzahlungen der Pflegeversicherungen, der Altenpflegeeinrichtungen nach SGB XI bzw. SGB V, der Krankenhäuser und des Landes.

Auszubildende in der stationären Langzeitpflege werden in einem Verhältnis von 9,5:1 auf den Stellenschlüssel angerechnet. Darüber hinaus gehende Kosten incl. Kosten der Praxisanleitung und Fahrtkosten für weitere Einsatzorte können über den Ausgleichsfonds refinanziert werden.

Beispielhafter Ablauf eines Ausbildungsvertrags bei Vertiefungseinsatz stationäre Langzeitpflege (frühere Altenpflegeausbildung)

Zeitpunkt

Ereignis

Dauer

Dezember 2019

Meldung an die Koordinationsstelle

·         erwartete Auszubildenden im Folgejahr

·         vorhandene Ausbildungskapazitäten (Anleiter)

 

April 2020

 

Spätester Termin für Abschluss eines Ausbildungsvertrags

Festlegung der Einsatzorte und Einsatzzeiten für Pflichteinsätze als Teil des Ausbildungsvertrags

 

Juni 2020

Späteste Anmeldung an der Pflegeschule

(Bis 15. Juni eines jeden Jahres müssen Schulen und Träger der praktischen Ausbildung die Ausbildungsplätze an den Ausgleichsfonds BW melden)

 

1.    August 2020

(1. Ausbildungsjahr)

Ausbildungsbeginn

Orientierungseinsatz im Pflegeheim (beim Träger der praktischen Ausbildung)

400 Stunden

ab Februar 2021

(1./2. Ausbildungsjahr)

Pflichteinsätze

  • Stationäre Akutpflege (Hochrheinklinikum)
  • Ambulante Langzeitpflege (Sozialstation)
  • Pädiatrische Versorgung (Wöchnerinnenstation)
  • Stationäre Langzeitpflege (Pflegeheim, eigener Träger)

 

400 Stunden

 

400 Stunden

 

60 Stunden

 

400 Stunden

 

Frühjahr 2022
(2. Ausbildungsjahr)

Zwischenprüfung (nur mündliche Prüfung)

Entscheidung, ob Abschluss Altenpfleger/in oder Kinderkrankenpfleger/in gewählt wird (wird im Kreis Waldshut nicht angeboten)

 

ab 01.08. 2022

(3. Ausbildungsjahr)

Pflichteinsatz psychiatrische Versorgung

Weitere Einsätze (z.B. Palliativstation)

Vertiefungseinsatz (Pflegeheim, eigener Träger)

120 Stunden

80 Stunden

500 Stunden

Ab 01.05.2023

Abschlussprüfung

 

 

30.07.2023

Ende der Ausbildung

 

Was geschieht mit den alten Ausbildungsgängen?

Der alte Ausbildungsgang zum Altenpfleger mit Ausbildungsbeginn vor dem 1.1.2020 wird ganz normal zu Ende geführt. Gegenüber bisher ist von Arbeitgeberseite nur zu beachten, dass mit dem Beginn der generalistischen Ausbildung im August 2020 alle bestehenden Ausbildungsgänge in ein Blockmodell überführt werden.

Die Ausbildung zum Altenpflegehelfer/zur Altenpflegehelferin bleibt bis auf weiteres noch bestehen. Gegenüber bisher können aber Altenpflegehelfer nicht mehr in das 2. Ausbildungsjahr der generalistischen Ausbildung einsteigen, wenn Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Fazit

Die neue generalistische Ausbildung wird sicherlich zu einer Steigerung der Qualität und Attraktivität der Ausbildung zum Pflegefachmann/zur Pflegefachfrau führen. Für die Ausbildungsbetriebe und für die Pflegeschulen steigt jedoch der administrative Aufwand erheblich. Hier kann der neue Ausbildungsverbund im Landkreis Waldshut eine wirksame Unterstützung bieten.


Fachabteilung Pflege